Brillen-Sachversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
Chubb European Group SE : Direktion für Deutschland.
Eingetragen HRB Frankfurt 58029, Hauptbevollmächtigter: Andreas Wania. Chubb European Group SE
unterliegt der Zulassung und Regulierung der „Autorité de contrôle prudentiel et de résolution“ (ACPR) sowie in Deutschland zusätzlich den Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Ausübung der Geschäftstätigkeit, welche sich von den französischen Regularien unterscheiden können.
Produkt: Abele Optik Brillenversicherung
Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.
Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Sachversicherung zum Schutz von Brillen bzw. Brillengläsern. Sie sichert ab gegen Risiken durch Beschädigung. Bei
der Brillenversicherung ist zusätzlich Diebstahl (Einbruchdiebstahl und einfacher Diebstahl) und Raub oder Verlust abgesichert. Wir bieten Ihnen einen Austauschservice.
Was ist versichert?
Versichert ist ein plötzlich und unerwartet eingetretenes Ereignis
(z.B. Bruchschaden)
Abele Optik Brillenversicherung:
✔ Beschädigung / Zerstörung
✔ Diebstahl (einschließlich Raub und Einbruchdiebstahl)
✔ Verlust
Abele Optik Brillenglasversicherung
✔ Beschädigung / Zerstörung
Nähere Informationen finden Sie unter §2 und §3 der
Versicherungsbedingungen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme entspricht dem unrabattierten Verkaufspreis der Brille.
Was ist nicht versichert?
Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
✖ Schäden durch Vorsatz
✖ Reinigungskosten, normale Wartung und Einstellung
✖ Schäden durch Abnutzung und Verschleiß
✖ Mehr als zwei Schäden durch Diebstahl oder Verlust bzw.
mehr als drei Schäden bei der Brillenglasversicherung innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten
Nähere Informationen finden Sie unter §3 der
Versicherungsbedingungen.
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
! Zahlung eines Selbstbehaltes in Höhe von 30% im Schadenfall, jeweils berechnet vom nicht rabattierten Brillenverkaufspreis
! Mögliche Minderung der Leistung bei grob fahrlässigem Verhalten
! Kostenpflichtige Rückabwicklung bei nicht versichertem Schaden
Nähere Informationen finden Sie unter §7 und §9 der Versicherungsbedingungen.
Wo bin ich versichert?
✔ Sie haben weltweiten Versicherungsschutz.
Welche Verpflichtungen habe ich?
Zu Vertragsbeginn:
• Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
• Sie müssen die Versicherungsprämie vorab vollständig bezahlen.
Während der Vertragsdauer:
• Sachgemäße Handhabung der Brille gemäß Gebrauchsanleitung
Im Schadenfall:
• Schadenmeldung so schnell wie möglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden
• Bei Diebstahl: unverzügliche Meldung, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Entdecken
• Bei vorsätzlicher Beschädigung durch Dritte: unverzügliche polizeiliche Anzeige (innerhalb von 48 Stunden)
• Zusätzlich bei Beschädigung: Übereignung der beschädigten Brille an uns
Nähere Informationen finden Sie unter §6 und §7 der Versicherungsbedingungen.
Wann und wie zahle ich?
Je nach Preis der kompletten Brille bzw. der Brillengläser, gelten unterschiedliche Prämiensätze. Ihre Prämie wird auf
Ihrem Versicherungsschein inklusive der gesetzlichen Versicherungssteuer vermerkt. Die Prämie müssen Sie bei Erhalt des Versicherungsscheins in einer Abele Optik Niederlassung zahlen.
Nähere Informationen finden Sie unter §4 der Versicherungsbedingungen.
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den Versicherungsbeitrag rechtzeitig
und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die vereinbarte Dauer von zwölf bzw. vierundzwanzig Monaten.
Nähere Informationen finden Sie unter §4 und §5 der Versicherungsbedingungen.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Widerruf:
• Innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins und der übrigen vollständigen Versicherungsunterlagen ohne Angabe von Gründen (vollständige Widerrufsbelehrung im Versicherungsschein).
Ordentliche Kündigung:
• Die Versicherung endet automatisch ein bzw. zwei Jahre nach Beginn dieses Versicherungsvertrages
Kündigung im Schadenfall:
• Beide Parteien können im Schadenfall bis zum Ablauf eines Monats nach Entschädigung oder Ablehnung kündigen.
Nähere Informationen finden Sie unter §5 der Versicherungsbedingungen.